Anmeldeunterlagen Rind
20220217_1m-Datenblatt-Registrierung-Rindermast.pdf (83,6 kB)
20220217_Anlage-Datenschutzerklaerung-Tierhalter-Rind_beschreibbar.pdf (60,4 kB)
20220217_Teilnahmeerklaerung-Tierhalter-Rindermast.pdf (103,1 kB)
Anmeldeunterlagen Schweinemast
Anlage 1 Teilnahmeerklaerung-Tierhalter-Schweinemast.pdf (125,1 kB)
Anlage 1c -Datenblatt-Registrierung-Schweinemast.pdf (87,2 kB)
Anlage 1i Datenblatt Registrierung Schweinemast Entgelt ueber GFTN bis 30.06.21.pdf (141,8 kB)
Datenschutzerklaerung-Tierhalter-Schwein-final-1.pdf (59,7 kB)
Wann muss man sich anmelden?
Rinderhaltung:
Anmeldungen: bei uns ab sofort möglich. Die Laufzeit des Programms beträgt 3 Jahre längstens jedoch bis zum 30.06.2025.
Die Anmeldeunterlagen fordern Sie bitte bei uns an.
Umsetzungszeitpunkt: ab dem 1. April 2022 – frei wählbar (Zeitpunkt ab dem alle Kriterien eingehalten werden)
Tierwohlentgelt: Auszahlung direkt vom Schlachtbetrieb. Hierzu bitte frühzeitig mit dem Vermarkter/Schlachthof Kontakt aufnehmen
Rindermast: 10,7 Cent/kg Schlachtgewicht im ersten Jahr, 12,83 Cent/kg Schlachtgewicht ab dem zweiten Jahr
Milchviehhaltung: 4 Cent/kg Schlachtgewicht
Kriterien:
-QS-Zertifizierung -Einhaltung der Basiskriterien
-Teilnahme am QS -Antibiotikamonitoring
-Teilnahme am indexierten Schlachtbefunddatenprogramm
-jährliche Fortbildung (mindestens 2 Std.)
-spezielle Haltungsanforderungen
-vergrößertes Platzangebot
-Sauberkeit der Tiere
-Scheuermöglichkeit (erst ab dem 01.04.2023 für Rindermast verpflichtend)
-intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung (mind. 2 x pro Kalenderjahr)
Milchviehhaltung zusätzlich:
-Scheuermöglichkeit (ab sofort verpflichtend)
-weiche Liegefläche
-Abkalbebucht
-Verödung von Hornanlagen
-Eutergesundheit
Schweinehaltung:
Die Laufzeit beträgt 3 Jahre und endet spätestens am 30.06.2024
Tierwohlentgeltzahlung (5,28€/Tier) durch Schlachtbetrieb (erfolgt für die Schweine, die nach Freigabe des Auditberichts in der Datenbank der Initiative Tierwohl abgeliefert werden)
- bitte frühzeitig mit Vermarktern, Schlachtunternehmen oder Viehhändlern Kontakt aufnehmen-
Folgende Kriterien werden neben den Basiskriterien und den bekannten Anforderungen verlangt und müssen zum gewählten Umsetzungszeitpunkt erfüllt sein:
- Mindestens 1,5 % Tageslicht (Plan liegt vor)
- 10 % mehr Platz (=0,83 m³ bei 50-110 kg- siehe Tabelle Handbuch Kriterienkatalog) (Plan liegt vor)
- Raufutter (zusätzlich zum gesetzlichen organischen Beschäftigungsmaterial 1:12)
- Fortbildung mindestens 2 Std. /jährlich (Nachweis liegt vor)
- Tränkewassercheck/jährlich (Ergebnis liegt vor)
- Klimacheck/jährlich (Ergebnis liegt vor)