Willkommen auf der Homepage der SSB Weser-Ems GmbH


Holzlatten als Beschäftigungsmaterial ungeeignet


Können Holzlatten als Beschäftigungsmaterial eingesetzt werden?


Holzlatten sind als Beschäftigungsmaterial meistens ungeeignet. Für eine Nutzung als Beschäftigungsmaterial
muss zum einen sichergestellt sein, dass das Holz gesundheitlich unbedenklich ist. Es darf also weder behandelt
noch imprägniert sein, nicht splittern usw. Zum anderen muss sichergestellt sein, dass die Holzlatten innerhalb
weniger Tage zerkaubar/verbrauchbar sind. Dazu dürfen die Hölzer beispielsweise nicht zu dick sein. Die Latten
müssen zudem so angeboten werden, dass die Tiere diese ins Maul nehmen und darauf beißen und sie mindestens hebeln können (untersuchbar, bewegbar und veränderbar).

       

 

 

Ab sofort bei uns erhältlich! Knabberrohr und Raufutter-Brikett (QS zugelassenes Futtermittel!!!)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die heiße Phase zur Vorbereitung für ITW hat begonnen. Ab sofort finden Sie das Programmhandbuch (Kriterienkataloge, Erläuterungen und Prüfsystematik) auf der Webseite der Initiative Tierwohl im Downloadbereich. Die Dokumente zur Teilnahme der Tierhalter (Teilnahmebedingungen, Teilnahmeerklärungen und Anlagen) werden in den nächsten Tagen ergänzt. Außerdem wurden die wichtigsten Fragen rund um den Übergang in die dritte Programmphase in einem Fragenkatalog zusammengefasst.

 


SSB Weser-Ems GmbH Jivitsweg 4   49586 Neuenkirchen
Tel: +49 ((0)5465) 20 39 11  Fax: +49 ((0)5465) 20 39 12
eMail: info(at)wernke-ssb.de | Impressum | Datenschutz